Anwalt Mietrecht Oberhausen

Häufige Irrtümer im Mietrecht


Drei Nachmieter stellen

Der wohl häufigste Irrtum, der vorwiegend bei Mietern vorherrscht, ist der Glaube, man könne durch das Stellen von drei Nachmietern schnell aus dem Mietvertrag raus kommen. Das ist falsch! Nur wenn es eine sogenannte Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt, muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren.

Vermieter hat Wohnungsschlüssel

Viele Vermieter erachten es als selbstverständlich, einen Schlüssel zur Mietwohnung zu behalten. Das ist nicht korrekt! Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass dieser ihm einen Ersatzschlüssel für die vermietet Wohnung überlässt.

Untervermietung

Viele Missverständnisse ergeben sich auch immer wieder in Verbindung mit der Untervermietung. Mieter wie Vermieter glauben häufig, es sei ein Akt des Wohlwollens, ob der Vermieter eine Untervermietung erlaubt. Richtig ist, dass der Vermieter bei jeder Untervermietung ein Mitspracherecht hat. Allerdings muss der Vermieter grundsätzlich seine Zustimmung geben, wenn der Mieter auf ein “berechtigtes Interesse” (§ 553 BGB) verweisen kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich das Einkommen des Mieters wegen Arbeitslosigkeit verschlechtert hat oder weil der Mieter beabsichtigt, in einer anderen Stadt eine neue Arbeitsstelle anzunehmen und während der Probezeit erst einmal die alte Wohnung behalten will.


Häufige Irrtümer im Mietrecht