Anwalt Nebenklagevertretung Duisburg

  • Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
  • Dieses schlimme Ereignis überfordert Sie?
  • Sie benötigen Beistand und Hilfe?
  • Sie möchten im Strafverfahren gegen den Täter Ihre Rechte ausschöpfen?

Als Opfer von Gewaltstraftaten und Sexualdelikten und Beleidigungsdelikten gibt es die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Hierbei können Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Sie gelten dann als Verfahrensbeteiligter und haben das Recht, eigene Anträge im Gerichtsverfahren zu stellen. Als Geschädigter und Zeuge haben Sie in der Regel nicht die Möglichkeit, der gesamten Gerichtsverhandlung beiwohnen zu können. Der mit Ihrer Vertretung beauftragte Rechtsanwalt hat diese Möglichkeit, für Sie der gesamten Hauptverhandlung beizuwohnen, selbst Anträge zu stellen, Zeugen zu befragen und ein Plädoyer zu halten und in diesem Plädoyer einen eigenen Antrag zum Strafmaß des Täters zu formulieren.
Im Falle einer Verurteilung des Täters werden auf Antrag des Nebenklagevertreters nahezu grundsätzlich die Kosten der Nebenklage dem Täter auferlegt, so dass Sie mit den Kosten dieses Verfahrens nicht belastet werden.

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