Anwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen

Pflichtverteidiger Duisburg Oberhausen Mülheim


Was verbirgt sich hinter der Pflichtverteidigung?

Geht es um eine Pflichtverteidigung, muss der Beschuldigte einen Anwalt haben. Beauftragt man selber keinen Anwalt, so bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.

Pflichtverteidigung im Strafrecht und Jugendstrafrecht – bei allen möglichen Delikten

Rechtsanwalt Duic übernimmt stets gern Ihre Pflichtverteidigung. Pflichtverteidigung ist für Rechtsanwalt Duic kein notwendiges Übel, sondern eine Herzensangelegenheit. In diesem Rahmen vertrete ich Sie nicht anders, besser, oder schlechter, als wäre ich Ihr Wahlverteidiger. Ich nehme mir stets viel Zeit für meine Mandanten und versuche, das Optimale für sie herauszuholen.

Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?

Die Voraussetzungen sind in § 140 StPO geregelt. Unerheblich sind die Vermögensverhältnisse. Vielmehr ist etwa die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage entscheidend. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, klären wir im Erstgespräch.

Kann man den Pflichtverteidiger Duisburg Oberhausen Mülheim selber aussuchen?

Ja. Liegen die Voraussetzungen vor, bekommen Sie vom Gericht Post und werden aufgefordert, innerhalb einer meist kurzen Frist (in der Regel von  1 Woche) einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Kommen Sie dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht nach, so ordnet Ihnen das Gericht für die Pflichtverteidigung einfach einen Anwalt bei.

Mandate aus dem Bereich der Pflichtverteidigung werden genau so gewissenhaft bearbeitet wie Wahlmandate. Vereinbaren Sie einen Termin und wir werden Ihnen alles Weitere gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.


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