ANWALT STRAFRECHT FÜR MÜLHEIM OBERHAUSEN » IMG_20160314_165715
2016-03-18
WICHTIG IN STRAFSACHEN: Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache. Das Schweigerecht ist neben der Akteneinsicht ein ganz wichtiges Verteidigungsrecht und nicht Ausdruck schlechten Gewissens!
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