Strafverteidiger für Duisburg

Kostenlose Ersteinschätzung Strafrecht

Warum ist die Ersteinschätzung kostenlos?


Die Ersteinschätzung stellt die Möglichkeit einer ersten Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt dar. Der Mandant kann den Rechtsanwalt kennenlernen und dann entscheiden, ob er ihm das Mandat erteilen möchte oder nicht.Anhand der Ersteinschätzung kann der Mandant erkennen, ob er mit der Verteidigungsstrategie einverstanden ist. Vielleicht lässt sich außerdem schon absehen, ob es sich um Freispruch- oder Strafmaßverteidigung handelt.

In der Ersteinschätzung wird dagegen äußerst selten schon ein abschließender rechtlicher Rat oder Beratung erteilt. Ohne Akteneinsicht ist eine Beratung meist auch gar nicht abschließend möglich. Es kann dementsprechend allenfalls abstrakt über dieses Mandatsverhältnis gesprochen werden.


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