Erstberatung Rechtsanwalt Mülheim Oberhausen
Was kostet eine Erstberatung?
Ich biete Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis.
Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.
Mit dem Wunsch nach einer Erstberatung werden übrigens auch keine falschen Erwartungen geweckt, denn die Frage ob man den beratenden Anwalt dann auch für den Fall mandatiert ist von dem Erstberatungstermin gänzlich unabhängig und keineswegs Voraussetzung. Dies schafft auch erfahrungsgemäß eine ungezwungenere und zugleich kritischere Atmosphäre für den Ratsuchenden, da er sich zu nichts verpflichtet fühlen muss.
Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, nachstehende Erstberatungspreise zur Grundlage der Beratung zu machen.
Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.
ERSTBERATUNGSKOSTEN ANWALT OBERHAUSEN MÜLHEIM
STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 40.00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte mit Ausnahme von Sexualstrafdelikten)
ERSTBERATUNG SEXUALSTRAFDELIKTE 50,00 € inkl. MwSt.
JUGENDSTRAFRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte)
TRENNUNG + SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 60,00 EUR inkl. MwSt.
TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 90,00 EUR inkl MwSt.
SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt
ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt.
VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.
Beratung kostenfrei bei nachfolgender Mandatierung
Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.
Erstberatungstermine bitte ich ausschließlichn über die nachfolgenden Online-Terminkalender mit wenigen Klicks zu buchen.
Benötigen Sie staatliche Unterstützung?
Verfügen Sie lediglich über geringe Einkünfte und sind Sie außerstande, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen? Sofern kein Vermögen (Lebensversicherung, Barvermögen pp.) oberhalb eines Schonvermögens von derzeit 5.000,00 EUR vorhanden ist, besteht bei geringen monatlichen Einkünften die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form der sogenannten Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Dann werden die Kosten entweder komplett von der Staatskasse getragen oder Sie müssen sich mit monatlichen Raten entsprechende Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen. Verfahrenskostenhilfe ist für uns kein Problem. Gerne reichen wir für Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht zusammen mit einem Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin das Formular zusammen mit den entsprechenden Belegen mit.