(Die Antworten zu häufig gestellten Fragen, FAQ Autounfall, können nur allgemein gehalten werden und stellen keine Rechtsberatung für den konkreten Fall dar!)
Viele Unfallbeteiligte verschenken in der Ausnahmesituation eines Verkehrsunfalles bares Geld, indem sie versuchen, ihre Ansprüche selbst geltend zu machen, oder indem sie die Schadenregulierung einer Reparaturwerkstatt überlassen oder gar auf ein schnelles Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung zügig eingehen. Mag die Werkstatt auch in Hinsicht auf die Behebung der Sachschäden kompetent sein. Für rechtliche Belange und Bewertungen finden Sie dort auf keinen Fall den richtigen Ansprechpartner. Die gegnerische Versicherung ist allein aus Gewinnstreben an einer schnellen Lösung interessiert.
FAQ Autounfall: Häufige Fragen nach Verkehrsunfall
Wie lange darf sich die Gegenseite mit der Prüfung und Auszahlung der Ansprüche aus dem Autounfall Zeit nehmen?
Bereits jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Zahlungen auf die Ihnen entstandenen Schadenspositionen erst in einigen Wochen zu erwarten sind. Die Rechtsprechung billigt dem Haftpflichtversicherer zur Prüfung der Einstandspflicht eine Frist von ca. vier bis sechs Wochen zu. Gegebenenfalls wird die gegnerische Haftpflichtversicherung auch vor einer Entscheidung erst Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte der Polizei nehmen wollen.
Ich möchte mir den Schaden an meinem Fahrzeug auszahlen lassen und das Fahrzeug dann in einer freien Werkstatt instand setzen lassen. Bekomme ich dann die Mehrwertsteuer auch erstattet?
In diesem Fall ist die Versicherung nur verpflichtet die Nettoreparaturkosten auszuzahlen.
Habe ich auch Anspruch auf Wertminderung für das beschädigte Fahrzeug?
Zumeist trifft das Sachverständigengutachten hierzu weitere konkrete Aussagen.
Vorsteuerabzugsberechtigung bei Betriebsfahrzeugen
In diesem Fall wird die gegnerische Haftpflichtversicherung den Fahrzeugschaden, die Sachverständigenvergütung und die Rechtsanwaltsvergütung ohne die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer auszahlen. Die in Abzug gebrachte Mehrwertsteuer können Sie dann ggf. gegenüber dem Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen.
Wann steht mir Schmerzensgeld zu? Wieviel steht mir zu?
Jedem, der durch einen Verkehrsunfall durch das Verschulden eines anderen eine schmerzhafte Körperverletzung erlitten hat, steht Schmerzensgeld zu. Eine Verletzung muss jedoch beweisbar sein, sonst gibt es kein Schmerzensgeld. Daher: Nach dem Unfall sofort zum Arzt und die Verletzungen attestieren lassen. Ohne Attest gibt es zumeist nichts.
Wieviel Ihnen zusteht?
Es gibt Schmerzensgeldtabellen und Präzendenzfälle. Zu berücksichtigen sind alle Umstände:
• wen trifft das größte Verschulden?
• war die Verletzung absichtlich oder versehentlich?
• wie schwerwiegend war die Verletzung
• war der Geschädigte deswegen krank geschrieben? Wenn ja, wie lange?
Wenn alle diese Daten bekannt sind, kann das Schmerzensgeld taxiert werden.
Brauche ich ein Schadensgutachten?
Die Höhe des Sachschadens kann durch einen Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt oder die Reparaturrechnung nachgewiesen oder durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
Die Gutachterkosten zahlt der Auftraggeber des Gutachters. Diese Kosten stellen aber einen Teil des Schadens dar und werden vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen seiner Haftung erstattet. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn lediglich Bagatellschäden entstanden sind, was bei einem Reparaturkostenaufwand von bis ca. 800,00 EUR der Fall ist.
Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Überlassen Sie die Auswahl nicht der gegnerischen Versicherung. Denn es kann vorkommen, dass diese „versicherungseigenen” Sachverständigen zu einer geringeren Schätzung des Schadens gelangen als freie Sachverständige, wodurch Sie im Ergebnis benachteiligt werden.
Wie kann ich Reparaturkosten geltend machen?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reparaturkosten. Diese lassen sich wahlweise konkret oder fiktiv ermitteln:
Sie lassen entweder Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. In diesem Fall können dann die entstandenen Reparaturkosten ersetzt verlangt werden. Diese ergeben sich aus der Reparaturrechnung.
Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf „Gutachtenbasis” ab. D. h., dass Sie den sich aus dem Gutachten ergebenden Reparaturschaden geltend machen. Bei dieser Variante steht es Ihnen frei, ob Sie eine Reparatur vollständig unterlassen oder zu einem günstigeren Preis als dem im Gutachten festgestellten Betrag vornehmen lassen. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht die auf die im Schadensgutachten ausgewiesenen Beträge entfallende Mehrwertsteuer ersetzt verlangen können.
Im Regelfall bekommen Sie den im Gutachten ausgewiesenen Schadensbetrag. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Übersteigen z.B. die im Gutachten genannten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Unfalls um mehr als 30 %, liegt ein sog. „wirtschaftlicher Totalschaden” vor. In diesem Fall können Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt des Unfalls abzgl. Restwert) ersetzt verlangen, es sei denn die Reparatur des Fahrzeuges wird tatsächlich durchgeführt und das Fahrzeug wird nicht innerhalb von sechs Monaten weiterveräußert.
Was ist eine Wertminderung?
Durch den Ersatz der Wertminderung (auch bekannt als merkantiler Minderwert) soll der Schaden ausgeglichen werden, der Ihnen daraus entsteht, dass Sie im Falle eines Verkaufs des Fahrzeugs auf Nachfrage den Unfallschaden offenbaren müssen, was in der Regel zu einem geringeren Verkaufserlös führt – selbst dann, wenn das Fahrzeug technisch gar nicht minderwertig ist.
Nutzungsausfall und Mietwagen
Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen, erhalten Sie in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung, sofern Sie nachweisen können, dass der Gebrauchsausfall auf einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung beruht. Der Nutzungsausfall wird nach einer Tabelle berechnet. Für einen Pkw wird pro Tag derzeit je nach Typ eine Pauschale ab ca. 23,00 EUR gezahlt.
Wer statt der Inanspruchnahme des Nutzungsausfalls lieber einen Mietwagen fährt, kann für die tatsächliche oder die vom Sachverständigen geschätzte Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit auch einen Mietwagen mieten. Vorsorglicher Weise sollten Sie eine Größenklasse unter dem eigenen Fahrzeug wählen, um eine Eigenbeteiligung zu vermeiden.
Rechtsanwaltskosten
Auch die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, stellen eine ersatzfähige Schadensposition dar. Der Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung hat diese daher im Rahmen seiner Haftung zu übernehmen.
In welchem Umfang sind mir meine Schäden zu ersetzen?
Sofern der Unfall allein vom Unfallgegner verschuldet worden sein sollte, können Sie den Ihnen entstandenen Schaden grundsätzlich in vollem Umfang vom Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen. Haben hingegen Sie bzw. der Fahrer Ihres Fahrzeugs den Unfall allein verschuldet, haben Sie bzw. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dem Unfallgegner seinen Schaden zu ersetzen. Ihren eigenen Schaden müssen Sie dann selbst tragen, soweit nicht ein Anspruch aus einer Kaskoversicherung besteht.
Liegt die Schuld nicht bei einem Unfallbeteiligten allein, haften beide anteilig nach ihrem jeweiligen Verschuldensanteil. In solchen Fällen wird eine sog. Haftungsquote gebildet.