Scheidungsanwalt Duisburg

Besteht überhaupt Anwaltspflicht bei Scheidungen?

Nach dem geltenden deutschen Eherecht ist eine Scheidung nur dann rechtsgültig, wenn sie durch das zuständige Familiengericht ausgesprochen wird. Wer sich scheiden lassen möchte, muss dementsprechend einen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen. Einreichen kann den Scheidungsantrag jedoch nur ein Scheidungsanwalt. Der Antragsteller ist daher gut damit beraten, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt für Familienrecht einzuschalten.

Ihr Vorteil bei Scheidung:

  • Erfahrener Scheidungsanwalt
  • Prüfung der Scheidungskosten
  • Auf Wunsch Finanzierung der Scheidung
  • Prüfung, ob und wie das Ehescheidungsverfahren weiter beschleunigt werden kann
  • Individuelle Betreuung während des Ehescheidungsverfahrens
  • Auf Wunsch Erstellung einer unterschriftsreifen Trennung – und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Gewährleistung der Mindestgebühren für das Ehescheidungsverfahren

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Ich arbeite als Rechtsanwalt für Scheidung Duisburg lediglich zu den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestgebühren und biete Ihnen zudem eine 0% Ratenzahlung an. So zahlen viele meiner Mandanten für das Scheidungsverfahren eine monatliche Rate in Höhe von 85,00 € – 125,00 €.


 

Anwaltspflicht bei Scheidungen?

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