Der Anwalt mit langjähriger Expertise im Sexualstrafrecht
Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen
Mein Spezialgebiet Sexualstrafrecht
Die Auswirkungen von Sexualdelikten auf die beteiligten Täter wie Opfer sind enorm. Dies gilt sowohl für Erwachsene (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung), als auch für Kinder (sexueller Missbrauch). Die frühzeitige Beratung durch Erziehungsberatungsstellen, Therapeuten oder aber auch auf diesem Gebiet erfahrene Rechtsanwälte ist dringend zu empfehlen.
Es werden ständig neue Vorschriften zur Erfassung neu entwickelter Begehungsformen erlassen. So ist beispielsweise auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet eingegangen worden, etwa durch die Ahndung des Besitzes kinderpornographische Abbildungen, der nach der Rechtsprechung bereits dann gegeben ist, wenn sich entsprechende Dateien im Cache befunden haben. Der Nachweis hierfür wird in der Praxis durch eine Auswertung der Datenträger sowohl im so genannten „zugewiesenen“, wie auch im so genannten „nicht zugewiesenen“ (gelöschten) Speicherbereich geführt.
Ihr Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen Mülheim
Verschärft wurde durch Gesetz vom 04.11.2016 zudem auch die Strafbarkeit zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Darin wurde nicht nur die „Nein-heißt-Nein-Lösung“ bei der Vergewaltigung eingeführt, was zugleich bedeutet, dass es nicht mehr auf die subjektive Tätersicht ankommt sondern darauf, ob aus der Sicht eines Dritten erkennbar ist, dass das Opfer die sexuellen Handlungen nicht will.
Weiterhin wurden mit dem Gesetz die sexuelle Belästigung ausdrücklich unter Strafe gestellt sowie das Dabeisein in einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Straftaten, und sei es auch nur sexuelle Belästigungen, begangen werden.
Von erheblicher Bedeutung für die Praxis sind in diesem Zusammenhang auch der so genannte „Täter-Opfer-Ausgleich“ (TOA) sowie das Adhäsionsverfahren. Beide vorgenannten rechtlichen Institute sollen dazu führen, dass dem Opfer bereits im Strafverfahren eine gewisse Genugtuung durch Entschuldigung, Übernahme der Verantwortung und Schmerzensgeld zu teil werden kann. Für den Täter wirkt sich eine frühzeitige und aktive Teilnahme am TOA zudem deutlich strafmildernd aus.
Als Anwalt für Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen verteidige ich Sie landesweit bei nachstehenden Sexualstraftaten:
Sexuelle Belästigung/Beleidigung
Körperliche Berührung in sexueller Motivation oder Beleidigung auf sexueller Grundlage im Strafrecht.
Jugendschutzdelikte im Internet
Sexuelle Handlungen oder deren Anbahnung über das Internet (Sexting, Cyber-Grooming) gegenüber Kindern sowie Jugendlichen.
Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
Sexuelle Handlungen und Geschlechtsverkehr (Oral-, Vaginal-, Analverkehr) gegen den Willen einer anderen Person.
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Handlungen gesetzlich besonders geschützter Personen (Kinder, Jugendliche, Patienten sowie Schutzbefohlene).
Kinderpornografie/Jugendpornografie
Besitz, Verbreiten und öffentlich Zugänglichmachung von Kinderpornografie und sonstiger illegaler Pornografie.
Heimliche Bildaufnahmen
Unbefugtes Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (z.B. Nacktfotos, beim Sex).
Erstaunlicherweise trauen sich viele Rechtsanwälte die anspruchsvolle Verteidigung bei Sexualstraftaten zu, meist halten sie das Versprechen nicht. Solange der Rechtsanwalt (noch) an die Unschuld seines Mandanten glaubt, ist alles gut. Ändert sich diese Einschätzung im Laufe der Ermittlungen, bleibt nur noch gesteigerte Verachtung für den Mandanten übrig. Beistand hat er dann von seinem Anwalt nicht mehr zu erwarten.
Ihr Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen Mülheim
Obwohl es keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt, weil diese Qualifikation nur in bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird, verfügt unserer Kanzlei dennoch über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 40 Mandate im Sexualstrafrecht bearbeiten. Eine solche Erfahrung können, wenn überhaupt, nur wenige Kanzleien von sich behaupten. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern meiner Expertise!l
Wenn Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, benötigen Sie professionelle rechtliche und fachliche Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Verteidigung in Sexualstrafsachen. Ich habe bereits zahlreiche Beschuldigte in Ihrer Situation erfolgreich verteidigt und könnte auch Ihnen helfen.
Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, ohne leere Versprechungen zu machen. Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und mir das Mandat erteilen. Es fällt nur eine faire Erstberatungsgebühr für das erste Gespräch an, sonst nichts.
Weitere Informationen zum Sexualstrafrecht finden Sie unter meiner gesonderten Webseite: www.ra-duic.de
Vereinbaren Sie gerne online einen Erstberatungstermin beim Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen.