Anwalt Frank Duic Oberhausen
FAQ Häufige Fragen, kurz beantwortet.
Ich benötige einen Termin. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Beratungsgespräche können stets nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden.
Bitte nutzen Sie hierzu die Online Terminbuchung.
Bitte nicht unangemeldet in der Kanzlei vorbeischauen. Dies hat einen guten Grund. Im Ergebnis wird dadurch z.B. der Anwalt bei einem wichtigen Schriftsatz unterbrochen oder ihm dadurch die eingeplante Zeit für einen fristwahrenden Schriftsatz genommen. Dies führt zu erheblichen Qualitätseinbussen und verhindert jede vernünftige Organisation der Kanzlei. Stellen Sie sich vor, Sie springen mal grad eben im Krankenhaus vorbei, um den operierenden Arzt zu sprechen. Anwälte, die das ermöglichen, haben entweder wenig zu tun oder können keine sorgfältige personenbezogene Mandatsbearbeitung gewährleisten.
Wir achten stets darauf Sie im Vorfeld über alle potentiellen Kosten aufzuklären und unternehmen keine Schritte, die mit unvorhergesehenen Kosten für Sie verbunden wären.
Die meisten meiner Mandanten wollen auch zunächst eine Erstberatung.. Selbst wenn sie eigentlich mit einem konkreten Auftrag oder einer konkreten Fragestellung den Termin vereinbart haben, ergeben sich im Gespräch manchmal neue Erkenntnisse, durch die sie ihre Lage anders einschätzen als zuvor. Die Bedeutung dieses Erstgesprächs darf also nicht unterschätzt werden.
Welche Unterlagen sind für den ersten Termin erforderlich?
Grundsätzlich empfiehlt es sich alle mit der jeweiligen Sache in Verbindung stehenden Dokumente und Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mitzubringen (insbesondere „amtliche Briefe“ wie Gerichtspost, Vorladungen, Anhörungen usw.). Nur so können wir garantieren, dass wir alle relevanten Fakten eines Falles kennen und uns optimal auf Ihre Vertretung vorbereiten.
Ich habe ein rechtliches Problem, kann mir aber einen Anwalt nicht leisten. Was muss ich tun?
Sollten wir zu dem Entschluss kommen, dass unsere Kanzlei für Sie tätig werden sollte, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Staat. In Strafsachen kann Ihnen ein Anwalt auch unter Umständen als Pflichtverteidiger bestellt werden.
In nahezu allen anderen Verfahrensarten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, bei deren Beantragung wir Ihnen gerne helfen.
Im Fall der Inanspruchnahme von Beratungshilfe werden wir erst nach einer vom Amtsgericht ausgestellten Vorlage eines Beratungshilfescheins tätig.
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