Anwalt Verbraucherinsolvenz Oberhausen

Gläubigervergleich statt Verbraucherinsolvenz


Falls Sie aus den Schulden wollen und eine Insolvenz für Sie nicht in Frage kommt, wählen Sie einen Vergleich statt der Insolvenz.

Mit einem Vergleich, insbesondere durch Einmalzahlung, können wir die Gesamtschulden ggf. auf 50 % oder 25 % herunterhandeln. Hier kommt es – wie stets – auf den Einzelfall an.

Nachteile bei Vergleich zur Vermeidung der Insolvenz gibt es nur einen: Es wird ein Geldbetrag benötigt, der entweder angespart wurde oder von Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Der Vergleich sollte dabei nicht selbst durchgeführt werden. Aus unserer Erfahrung lehnen die Gläubiger häufig entsprechende schlecht gefertigte Anfragen der Schuldner ab. Ideal hierzu sind natürlich Rechtsanwälte mit einer entsprechenden Reputation.

Die Einschaltung eines Anwalts bedeutet für die Gläubiger meist, dass ein gerichtliches Insolvenzverfahren droht, bei dem sie überhaupt nichts mehr erhalten. Die Gläubiger werden die Gelegenheit nutzen, die Einmalzahlung zu akzeptieren.

Für eine Gesamtlösung mit allen Gläubigern steigen die Chancen, je mehr sie anbieten und je weniger Gläubiger es gibt. In eine Schuldenbereinigung durch den Anwalt müssen nicht notwendig sämtliche Gläubiger eingebunden werden. Der Anwalt kann beispielsweise auch eine Einigung mit den Hauptgläubigern anstreben, damit der Schuldner einen Großteil seiner Schulden los ist.

Die anwaltlichen Kosten eines Vergleichs zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens sind stets im Einzelfall zu bewerten. Eine pauschale Antwort hierauf lässt sich daher ohne weitere Informationen hier nicht geben.

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Gläubigervergleich statt Verbraucherinsolvenz