Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass mit einer Nachricht über dieses Formular ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag nicht begründet wird. Ein solcher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Mandatsannahme von uns schriftlich bestätigt wird. Ohne eine solche Vertragsbestätigung/Mandatsbestätigung werden von uns eventuell einzuhaltende Fristen nicht überwacht.


Beachten Sie, dass Sie von Ihrem Ehegatten 1 Jahr getrennt leben müssen, bevor der Scheidungsantrag überhaupt eingereicht werden kann. Die Kontaktaufname sollte bei einer Scheidung in der Regel ca. 4 – 8 Wochen vor Ablauf dieses Datums erfolgen.

Formular (kostenfreier Kostenvoranschlag Scheidung)

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