Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg

Anwalt Bewährung Sexualstrafrecht Duisburg: Eine Strafe wegen Vergewaltigung oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, auch bei Ersttätern, werden selten zur Bewährung ausgesetzt. Denn eine Bewährungsstrafe ist gesetzlich nur bei Strafen bis zu maximal 2 Jahren Freiheitsstrafe möglich.

Indes sieht die Vergewaltigung bereits eine Mindeststrafe von 2 Jahren Freiheitsstrafe vor; der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern und die sexuelle Nötigung sind jeweils mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht.

Hingegen bestehen bei einer Verurteilung wegen den Tatvorwürfen sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, (einfacher) sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen sowie Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie je nach Schwere der Ihnen vorgeworfenen Tat gute Möglichkeiten, eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erhalten; dies insbesondere dann, wenn Sie zuvor noch nie straffällig geworden sind und das Gericht Ihnen eine positive Sozialprognose attestiert. Regelmäßig setzt eine positive Sozialprognose einen festen inländischen Wohnsitz und Arbeitsplatz sowie soziale, also familiäre und gesellschaftliche Bindungen des Verurteilten voraus.

Setzt das Tatgericht die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, unterstellt es den Verurteilten in aller Regel der Bewährungshilfe; stellt Ihnen also einen Bewährungshelfer an die Seite. Regelmäßig spricht das Tatgericht zudem entsprechende Bewährungsauflagen sowie Weisungen aus und bestimmt die Bewährungszeit; dabei beträgt die Bewährungszeit mindestens 2 und maximal 5 Jahre.

Auflagen und Weisungen verfügt das Tatgericht in einem –ergänzend zum Urteil ergehenden – Bewährungsbeschluss. Auflagen und Weisungen sowie die Dauer der Bewährungszeit kann das Gericht grundsätzlich während der Bewährungszeit modifizieren; gegebenenfalls auch noch ganz aufheben.

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