Rechtsanwalt Betäubungsmittelstrafrecht Duisburg Oberhausen


Hat die Polizei einen Verwandten oder Bekannten wegen eines Drogendelikts festgenommen? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Haben Sie eine Vorladung oder eine Anklage wegen einer BtM-Sache erhalten?

Ich stehe Ihnen als Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht Duisburg Oberhausen mit Rat und Tat zur Seite.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der praxisrelevantesten Straftaten aus dem Drogenstrafrecht/Betäubungsmittelstrafrecht:

    • Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis) in nicht geringer Menge; § 29a BtMG
    • (Versuchter) Erwerb von Betäubungsmitteln (z.B. Kokain); § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BtM
      Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30a BtMG
    • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; § 29 Satz 1 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
    • Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMGWelche Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, regeln insbesondere die Anlagen I-III zu § 1 Abs. 1 BtMG. Zu nennen sind beispielsweise:
    • Cannabis, Haschisch, Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen,
    • Heroin,
    • Kokain,
    • LSD,
    • MDMA (Ecstasy), Meta-Chlorphenylpiperazin/m-CPP (Ecstasy),
    • Metamfetamin (Crystal-Speed),
    • Salvia divinorum.

 

Von Bedetung ist oftmals die Frage, wie lange konsumierte Betäubungsmittel im Körper nachweisbar sind. Als Anhaltspunkte zur Nachweisdauer können die folgenden Werte dienen:

  • Cannabis: Im Blut kann THC etwa 10 Stunden nachgewiesen werden, im Harn können Gesamtcannabinoide etwa 6 Wochen nachgewiesen werden und in den Haaren ist THC noch nach Monaten nachweisbar.
  • Heroin: Im Blut ist Morphin rund 15 Stunden nachzuweisen, im Harn sind Gesamtopiate noch nach ca. 3 Tagen nachweisbar.
  • Kokain: Der Wirkstoff Benzoylecgonin kann im Blut ungefähr 5 Stunden nachgewiesen werden, im Harn ca. 3 Tage, in den Haaren kann Kokain noch nach mehreren Monaten erkannt werden.
  • Amfetamine, z.B. Ecstasy: Nachweisbar im Blut rund 24 Stunden, im Harn etwa 48 Stunden und in den Haaren noch nach Monaten.

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