Rechtsanwalt Schadenrecht

Anwalt Schadenrecht Duisburg Oberhausen


Schadenrecht

Schadenersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche entstehen grundsätzlich bei Schäden, die gegen oder ohne den eigenen Willen durch eine andere Person oder einen Gegenstand hervorgerufen werden. Schadensersatzansprüche dienen dabei dem Ausgleich des messbaren Schadens, welcher bei Personenschäden durch Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds erfolgt, über dessen Höhe man durch einen Anwalt verhandeln sollte.

Im Wesentlichen handelt es sich im Schadenrecht um folgende Fälle:
  • Sachbeschädigungen,
  • Körperverletzungen,
  • Vertragsverletzungen.

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Rechtsanwalt Frank Duic berät Sie hinsichtlich der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Der Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht stellt zuerst Beweise zum Umfang des Schadens sicher, sucht dann den verantwortlichen Schädiger.

Die Kausalität zwischen Handlung und Schadenseintritt muss im Streitfall ebenso nachgewiesen werden wie die Angemessenheit der geltend gemachten Entschädigung.

Gelegentlich ist ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen, oder es kommt eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht in Betracht.

Das Einschalten eines erfahrenen Anwalts für Schadensersatzrecht ist schon im Frühstadium zu empfehlen. Jedes Detail des schädigenden Ereignisses muss berücksichtigt werden.

Nach einem Verkehrsunfall gilt es zu beachten, dass es sich bei Versicherungen um gewinnorientierte privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, die bestrebt sind, den eigenen Leistungsanteil möglichst gering zu halten. Insofern haben sich bei Versicherungen verschiedener Techniken etabliert, um die Schadensabwicklung zu verzögern und die Erstattungsbeträge gering zu halten.

Gerichtsbarkeit im Zivilrecht

In zivilrechtlichen Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig. Nach dem Streitwert bemisst sich die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts. Auf der untersten Ebene ist das Amtsgericht als erste Instanz zuständig. Bei bestimmten Streitwerten kommt die Streitigkeit schon in erster Instanz zum Landgericht. Oberlandesgerichte sind als weitere Instanz für Landgerichtssachen vorgesehen und der Bundesgerichtshof entscheidet über Fälle mit Relevanz. Wir beraten Sie zum zivilrechtlichen Instanzenzug, damit Sie verstehen, welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen, wenn Sie in der ersten Instanz nicht obsiegen konnten.

Nicht immer führt eine Klage vor den Zivilgerichten zu den besten Ergebnissen. Es kann sinnvoll sein, sich mit dem Kontrahenten im Rechtsstreit einvernehmlich zu einigen. In der Kanzlei sind wir bestrebt, die für Sie individuell beste Lösung zu erarbeiten. Deshalb schließen wir auch einen außergerichtlichen Vergleich nicht aus, wenn das in Ihrem Fall passt. Unsere Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.

Zivilrecht und Kosten

Im Zivilrecht bemessen sich die Anwaltskosten nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzt die Gebühren für die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Zivilrecht fest. Wir halten die Gebührenfrage in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen für Sie transparent. Sie können auch zunächst eine Erstberatung in Ihrer Zivilrechtssache in Anspruch nehmen, für die die Gebühren angemessen sind.

Wie auch immer die Konstellation in Ihrem Fall ist, ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre begründeten Ansprüche durchzusetzen oder gegen Sie geltend gemachte unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Das Amtsgericht oder, bei höherem Streitwert, das Landgericht hat darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe einem Geschädigten der Anspruch auf Schadensersatzleistung zugesprochen wird. Der Rechtsprechung liegen dabei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten vor.


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