Rechtsanwalt für Duisburg
Anwalt Duisburg Erstberatung Scheidung Strafrecht
Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, nachfolgende Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen. Davon umfasst ist eine anwaltliche Beratung von ca. 30 Minuten Dauer.
Für das Erstgespräch zu einer bevorstehenden einverständlichen Scheidung, Ersteinschätzung Strafrecht und bei Beauftragung mit einer Pflichtverteidigung werden keine Kosten berechnet.
ANWALT DUISBURG ERSTBERATUNG – KOSTEN
STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 37.00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte)
TRENNUNG / SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt.
SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 45,00 EUR inkl. MwSt.
ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.
VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt.
Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen.
Terminbuchung für Duisburg Terminbuchung für Oberhausen
Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.
Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.
Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen, als später vielleicht die Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen.
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