Rechtsanwalt Duisburg Oberhausen

Anwalt Duisburg Erstberatung


Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich auch gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.

Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie ggf. nach dem Streitwert. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  nachfolgende Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen. Die anwaltliche Erstberatung biete ich zum fairen Festpreis an. Davon umfasst ist eine anwaltliche Beratung von 30 – 35 Minuten Dauer.

Für den Fall, dass es im weiteren Verlauf zu einer Mandatierung kommt, wird die Beratungsgebühr auf das spätere Honorar angerechnet.


ANWALT DUISBURG ERSTBERATUNG – KOSTEN


STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 35.00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte mit Ausnahme von Sexualstrafdelikten)

                                           ERSTBERATUNG SEXUALSTRAFDELIKTE 40,00 € inkl. MwSt.

JUGENDSTRAFRECHT – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte)


TRENNUNG / SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.


BERATUNG ZU TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGERSTBERATUNG 50,00 EUR inkl MwSt.


SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.


ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.


VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 20,00 EUR inkl. MwSt.


Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen.

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Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.

Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen, als später vielleicht die Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen.


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