Rechtsanwalt Duisburg Oberhausen

Anwalt Duisburg Erstberatung


Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.

Mit dem Wunsch nach einer Erstberatung werden übrigens auch keine falschen Erwartungen geweckt, denn die Frage ob man den beratenden Anwalt dann auch für den Fall mandatiert ist von dem Erstberatungstermin gänzlich unabhängig und keineswegs Voraussetzung. Dies schafft auch erfahrungsgemäß eine ungezwungenere und zugleich kritischere Atmosphäre für den Ratsuchenden, da er sich zu nichts verpflichtet fühlen muss.

Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich auch gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.

Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie ggf. nach dem Streitwert. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  nachfolgende Erstberatungsfestpreise zur Grundlage zu machen.

Die anwaltliche Erstberatung biete ich zum fairen Festpreis an. Davon umfasst ist eine anwaltliche Beratung von 30 – 40 Minuten Dauer.

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) würde hier zwar eine Abrechnung von zumindest 80 – 120,00 EUR (zzgl. USt.) erlauben.

Meine Festpreise liegen deutlich darunter, wie Sie weiter unten ersehen können.

Für den Fall, dass es im weiteren Verlauf zu einer Mandatierung kommt, wird die Beratungsgebühr auf das spätere Honorar angerechnet. Bei einer nur Kurz-Beratung wird die entsprechende Beratungsgebühr um bis zu 15 % reduziert.


ANWALT DUISBURG ERSTBERATUNG – KOSTEN


STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 35.00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte mit Ausnahme von Sexualstrafdelikten)

                                           ERSTBERATUNG SEXUALSTRAFDELIKTE 45,00 € inkl. MwSt.

JUGENDSTRAFRECHT – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte)


TRENNUNG / SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


BERATUNG ZU TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGERSTBERATUNG 70,00 EUR inkl MwSt.


SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


ZIVILRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.


VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt.


Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen.

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Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.

Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen, als später vielleicht die Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen.


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