Rechtsanwalt Duisburg – Häufige Fragen

Anwalt Duisburg – FAQ

Ich biete insbesondere spezialisierte Rechtsberatung als Strafverteidiger Duisburg und Scheidungsanwalt Duisburg,


Anwalt Duisburg – FAQ

Ich benötige einen Termin. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können stets nur nach vorheriger Absprache stattfinden!

Termine bitte ich über den nachfolgenden Online-Terminkalender mit wenigen Klicks direkt zu buchen. Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie bereits nach wenigen Minuten.

Terminbuchungsseite Duisburg

Dabei  werden für das Erstgespräch zu einer bevorstehenden einverständlichen Scheidung und bei beabsichtigter Beauftragung mit einer Pflichtverteidigung keine Gebühren berechnet.

Welche Unterlagen sind für den ersten Termin erforderlich?

Grundsätzlich empfiehlt es sich alle mit der jeweiligen Sache in Verbindung stehenden Dokumente und Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mitzubringen (insbesondere „amtliche Briefe“ wie Gerichtspost, Vorladungen, Anhörungen usw.). Nur so können wir garantieren, dass wir alle relevanten Fakten eines Falles kennen und uns optimal auf Ihre Beratung/Vertretung vorbereiten.

Kann ich die Anwaltskosten auch in Raten zahlen?

Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das möglich. Gerne können Sie mich im Termin auf eine Ratenzahlung der Anwaltskosten ansprechen.

Ich habe ein rechtliches Problem, kann mir aber einen Anwalt nicht leisten. Was muss ich tun?

In Strafsachen kann Ihnen ein Anwalt auch unter Umständen als Pflichtverteidiger bestellt werden.
In nahezu allen anderen Verfahrensarten gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.

Im Fall der Inanspruchnahme von Beratungshilfe werden wir erst nach Vorlage eines Beratungshilfescheins tätig.


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