Rechtsanwalt Familienrecht Duisburg Oberhausen

Anwalt Duisburg Scheidungsfinanzierung  (ohne Verfahrenskostenhilfe)


Ich helfe Ihnen bei der Finanzierung der Anwaltskosten Ihrer Scheidung, soweit Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten oder nicht in Anspruch nehmen möchten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Anwaltskosten der Scheidung ohne Mehrkosten in drei Teilbeträgen zu zahlen:

  • Ein Drittel bei Beauftragung
  • Ein Drittel nach weiteren 2 Monaten
  • Ein Drittel danach bis zum Scheidungstermin

Lediglich die Gerichtskosten müssen vollständig von Ihnen an das Familiengericht verauslagt werden.

Wir berechnen keine Zinsen und keine Gebühren.

In Einzelfällen besteht gegebenenfalls die Möglichkeit der monatlichen angemessenen Ratenzahlung auf die entstehenden Anwaltskosten. Sprechen Sie mich im Termin einfach darauf an. An der Kostenfrage soll Ihre Scheidung nicht scheitern.


 Ihr Vorteil bei Scheidungen:

zuverlässige Kostenprognose vor Scheidungsbearbeitung
✔ Finanzierung der Scheidung durch vorher individuell festgelegten Zahlungsplan
✔ Prüfung, ob und wie das Ehescheidungsverfahren weiter beschleunigt werden kann
✔ Individuelle Betreuung während des Ehescheidungsverfahrens
✔ Gewährleistung der Mindestgebühren für das Ehescheidungsverfahren


Vereinbaren Sie gerne einen Termin online.
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