Verteidigung bei gefährlicher Körperverletzung, § 224 StGB
Anwalt gefährliche Körperverletzung Duisburg
Der § 224 StGB bestimmt für die gefährliche Körperverletzung einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe grundsätzlich bei drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Gerade bei Körperverletzungsdelikten, so auch der gefährlichen Körperverletzung, besteht in der Regel eine Schnittmenge zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen.
Insofern ist stets eine genaue rechtliche Prüfung erforderlich.
In den vergangenen Jahren ist bei nahezu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland die Grundtendenz erkennbar, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, also insbesondere die Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die schwere Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge härter zu bestrafen.
Durch die Berichterstattung zu medienwirksamen Fällen wie U-Bahn-Schlägereien oder besonders brutalen Gewaltdelikten wird dies nach Ansicht zahlreicher Strafverteidiger noch verstärkt.
Es ist daher besonders wichtig, die Besonderheit des konkreten Einzelfalls im Rahmen der Strafverteidigung bei der Körperverletzung bzw. dem Vorwurf „gefährliche Körperverletzung“ herauszuarbeiten.
Sofern der konkrete Tatnachweis geführt werden kann, sind für die rechtliche Einordnung und das konkrete Strafmaß die einzelnen Tatumstände entscheidend. Hierzu zählen u.a. die Begehungsform (auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit), die Anzahl der Taten, die strafrechtlichen Vorbelastungen aber auch das Tatnachverhalten.
Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema gefährliche Körperverletzung ist äußerst umfangreich.
Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis, mitunter auch eine Verfahrenseinstellung oder eine Regelung ohne Hauptverhandlung, gefunden werden.
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