Scheidungsanwalt Duisburg – Ablauf des Scheidungsverfahrens

Anwalt Ablauf Scheidungsverfahren Duisburg Oberhausen


Der Ablauf des Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab:

1.  Zunächst muss das so genannte Trennungsjahr abgewartet werden. Zur Sicherheit sollten Sie daher den Trennungszeitpunkt durch ein anwaltliches Schreiben an den anderen Ehegatten dokumentieren lassen.

2. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, können Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Hierfür benötigen Sie einen Rechtsanwalt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der andere Ehegatte benötigt keinen Anwalt, so dass bei einer Scheidung, bei der kein Streit besteht, die Anwaltskosten für den zweiten Anwalt gespart werden können.

3. Ist der Ehescheidungsantrag eingereicht, fordert das Gericht die Gerichtskosten an. Sind diese eingezahlt, stellt es den Antrag dem Antragsgegner zu und übersendet an beide Seiten die Fragebögen zum Versorgungsausgleich.

4. Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich müssen nun ausgefüllt und unterschrieben wieder an das Gericht zurückgeschickt werden. Das Gericht lässt nach Erhalt der Fragebögen die Rentenversicherer ausrechnen, welche Rentenanwartschaften jeder in der Ehezeit verdient hat.

5. Liegen alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger dem Gericht vor, bestimmt es einen Scheidungstermin.

6. Im Scheidungstermin fragt das Gericht beide Parteien, wann sie sich getrennt haben und ob sie nach wie vor geschieden werden wollen. Anschliessend wird der Scheidungsbeschluss verkündet, der in der Regel einen Monat später rechtskräftig und damit endgültig ist.

Zum ersten Termin in unserer Kanzlei bringen Sie bitte Ihren Ausweis, die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder mit.

Gerne informiere ich Sie über den Ablauf und die Kosten eines Scheidungsverfahrens in einem unverbindlichen Orientierungsgespräch.

Sollten Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen, bringen Sie bitte zusätzlich einen aktuellen Einkommennachweis sowie Ihren Mietvertrag mit, damit wir die Frage klären können, ob für Sie Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren beantragt werden kann. In diesem Fall bezahlt das Gericht die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie.

Zur Erstberatung bei anstehender Scheidung bitte nie zusammen erscheinen!
In der Erstberatung, in der neben den Formalien des Scheidungsverfahrens auch besprochen wird, welche wirtschaftlichen Folgen die Scheidung für Sie hat, ist eine gemeinsame Beratung nicht möglich.
Zumindest die Erstberatung findet unter vier Augen und Ohren nur mit meinem Mandanten statt. Im späteren Verlauf kann der andere gern an den Tisch kommen, zum Verhandeln, aber formal als Gegner. Diese formale Stellung bedeutet ja nicht, dass man sich nicht freundlich begegnet und fair verhandelt.


Ich vermeide unnötigen administrativen Aufwand, daher zahlen Sie bei mir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren für Ihre Ehescheidung.
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Benötigen Sie staatliche Unterstützung?

Verfügen Sie lediglich über geringe Einkünfte und sind Sie außerstande, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen? Sofern kein Vermögen (Lebensversicherung, Barvermögen pp.) oberhalb eines Schonvermögens von derzeit 5.000,00 EUR vorhanden ist, besteht bei geringen monatlichen Einkünften die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form der sogenannten Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Dann werden die Kosten entweder komplett von der Staatskasse getragen oder Sie müssen sich mit monatlichen Raten entsprechende Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen. Verfahrenskostenhilfe ist für uns kein Problem. Gerne reichen wir für Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht zusammen mit einem Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin das Formular zusammen mit den entsprechenden Belegen mit.


 

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