Ehescheidung Duisburg
Anwalt Scheidung Duisburg Neudorf Duissern
Im Scheidungsrecht wird zwischen der einvernehmlichen und der streitigen Scheidung unterschieden. Bei beiden Scheidungen ist – bis auf extremste Härtefälle – die Einreichung des Scheidungsantrages frühestens nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute einig, dass sie untereinander alle regelungsbedürftigen Bereiche, wie z.B. Unterhaltszahlungen, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgangsrecht, geregelt haben und dass diese Punkte nicht mit in das Scheidungsverfahren einfließen sollen. In einem solchen Fall ist es ratsam, dass sich nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt nimmt und der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. Dies hat den Vorteil, dass lediglich für den beauftragten Rechtsanwalt Kosten anfallen, die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt werden gespart, zumal ein zweiter Rechtsanwalt nicht notwendig ist. Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte muss sich hier keine Sorgen machen, weil das Gerichtsverfahren für ihn jederzeit transparent ist. Voraussetzung ist hier aber immer auch, dass menschlich noch ein Minimum an Vertrauen zwischen den Eheleuten vorhanden ist, auch wenn die Paarebene gescheitert ist.
Anders liegt der Fall bei einer streitigen Scheidung oder bei einer Trennung, bei der noch nicht abzusehen ist, wie sich diese entwickelt. Hier wird zu einer sehr frühen Kontaktaufnahme zum Anwalt Scheidung Duisburg Neudorf geraten. Dies ggfs. sogar, bevor die Trennung vollzogen ist und nur der Trennungsgedanke im Raum steht. Dies schafft planerische Sicherheit bei der Bereitstellung von wichtigen Dokumenten, wie Gehaltsunterlagen, Stammbuch der Familie, Sparbüchern, etc. und verhindert häufig, dass Vermögensverhältnisse sich nach der Trennung zum Nachteil eines Ehegatten verschieben.
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