Rechtsanwalt Sexualdelikte Duisburg Oberhausen
Anwalt Sexualdelikte Duisburg Oberhausen
Sexualdelikte, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern und Erwerb/ Besitz von Kinderpornographie stellen die Kerndelikte des Sexualstrafrechts dar.
Insbesondere die Verteidigung gegen die Vorwürfe Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch unterscheidet sich besonders erheblich von der Verteidigung in anderen Bereichen des Strafrechts.
Denn die Verteidigung gegen die Vorwürfe Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung und Sexueller Missbrauch stellen insbesondere prozessual völlig unterschiedliche Anforderungen an die Verteidigung als die Verteidigung gegen Vorwürfe im übrigen Strafrecht:
So sind Verfahren wegen dem Vorwurf Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Sexueller Missbrauch regelmäßig geprägt von einer Aussage-Aussage-Konstellation, Opferbonus, Falschbelastungen seitens der „Opfer“ aus den unterschiedlichsten Motiven (u.a. Rache, Vertuschen eines „Seitensprungs“, Sorgerechtsstreit), gesellschaftlicher Ächtung und Vorverurteilung.
Frühes Verteidigerhandeln erforderlich!
Eine gute und erfolgreiche Verteidigung gegen die Vorwürfe Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Sexueller Missbrauch muss in Anbetracht der gravierenden Folgen einer Verurteilung mit hoher Strafdrohung, Gefahr von Verdachtskündigung, Disziplinarverfahren, Approbationswiderrufsverfahren und Berufsverboten, Schmerzensgeldforderungen, Einreiseverboten in andere Staaten, sehr früh im Ermittlungsverfahren ansetzen.
Arbeit an der (Falsch)belastungsaussage!
Denn die Tatsache häufiger Falschbelastungen sowie der den vermeintlichen Opfern seitens Polizei und Gesellschaft nur allzu bereitwillig entgegengebrachte „Opferbonus“ bei gleichzeitiger „Vorverurteilung“ des „Täters“ erfordern von der Verteidigung dringend die fundierte und rechtzeitige Analyse der Belastungsaussage und der Aussageentstehung unter Hinzuziehung aussagepsychologischer Erfahrung und Kenntnisse. Je früher im Ermittlungsverfahren die Verteidigungsarbeit ansetzen kann, desto größer sind noch die Chancen, die öffentliche Hauptverhandlung und damit Presse, Öffentlichkeit und gesellschaftliche Diskreditierung zu vermeiden.
Geht Ihnen eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung zu, kontaktieren Sie mich bitte umgehend und machen Sie von Ihrem Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch! Nur so haben wir die Möglichkeit, gegen Sie erhobene Vorwürfe des Inhalts Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Sexuelle Missbrauch erfolgreich und effektiv zu beenden.
Weitere Ausführungen zu meinem Spezialgebiet Sexualstrafrecht finden insbeondere Sie auch auf meiner gesonderten Seite. www.ra-duic.de
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