Rechtsanwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen

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25 jährige Erfahrung als Strafverteidiger


Den Bürgerinnen und Bürgern tritt in keinem anderen Rechtsbereich eine so gut organisierte, spezialisierte und mit Macht ausgestattete Behörde entgegen, wie im Strafrecht bzw. im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft.


Rechte im Strafrecht wahren und Chancen wahrnehmen. Das macht für Sie in einem Strafverfahren nur ein Strafverteidiger – nicht die Polizei und Staatsanwaltschaft.

Rechtsanwalt Strafrecht Duisburg Oberhausen: 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht ist die Grundlage für ein hohes Maß an Kompetenz, die ich in die Bearbeitung Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit einfließen lasse.


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Strafverteidigung hat in der Anwaltskanzlei Duic eine lange Tradition. Erfahrungen aus 25 Jahren Strafverteidigung sind Grundlage meines Selbstverständnisses als Verteidiger im Sinne einer konsequenten Interessenvertretung des Mandanten.

Strafanzeige, Hausdurchsuchung, Verhaftung oder Ermittlungsverfahren – die Konfrontation mit dem Strafrecht überfordert viele Bürger. Denn der Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht schüchtert ein. Und vielfach kennt der Beschuldigte/Angeklagte seine Rechte nicht. Als Stafverteidiger stehe ich an Ihrer Seite

Im Straf­recht geht es um viel. Su­chen Sie sich des­halb Ih­ren Straf­ver­tei­di­ger sehr ge­nau aus.

Der Anwalt, der Ihr Testament erstellt hat oder Ihre Mietangelegenheiten regelt, wird Ihnen im Strafverfahren daher ggf. nicht von Nutzen sein. Auch wenn Sie Ihrem “Hausanwalt” vertrauen – bei einem Strafverfahren sollten Sie einen versierten Strafverteidiger beauftragen.

Ich setze im Strafrecht weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität. 


 Werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet oder befürchtet, ist anwaltlicher Rat richtungweisend.

Viele Rechtssuchende wollen oftmals zunächst nur eine erste Einschätzung zu den juristischen Möglichkeiten oder wie man sich gegebenenfalls weiter verhalten soll. Nicht selten stellt sich auch die Frage, inwieweit eine strafrechtliche Vertretung angezeigt ist oder es geht dem Betroffenen lediglich um einzelne Rechtsfragen oder eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage, insbesondere zu den Erfolgsaussichten oder drohender Konsequenzen im besten, respektive schlechtesten Fall.  Häufig dient die Erstberatung auch als Entscheidungsgrundlage, ob der angerufene Anwalt „der Richtige“ ist, sei es in Bezug auf Kompetenz und Erfahrung oder aber auch in Bezug auf die zwischenmenschliche „Chemie“.

Zum Spektrum unserer Kanzlei gehört es daher, Rechtssuchenden eine umfassende Erstberatung anzubieten. Auf dieser Grundlage wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, uns erst einmal kennenzulernen, die jeweiligen Erfolgsaussichten zu beurteilen oder aber schlicht abzuwägen, inwieweit Sie uns im Nachgang beauftragen wollen.

Je früher Sie sich melden,
desto besser stehen Ihre Chancen

 

Wurden Sie über eine erstattete Strafanzeige, ein bereits durch die Staatsanwaltschaft eröffnetes Ermittlungsverfahren oder gar über einen schon angesetzten Hauptverhandlungstermin informiert, ist es höchste Zeit für meine Rechtsvertretung als erfahrener Strafverteidiger Duisburg  Oberhausen. Zögern Sie möglichst nicht, denn mit jedem Tag, den Sie warten, können Ihre Chancen auf einen erfolgreicheren Ausgang des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens sinken.

Vereinbaren Sie jederzeit online einen Termin für eine Erstberatung.

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