Anwalt Oberhausen Räumungsklage - FAQ zur RäumungsklageAnwalt Oberhausen Räumungsklage

FAQ zur Räumungsklage: Häufige Fragen zur Räumungsklage


1. Warum ist eine Klage zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs notwendig?
Eine Räumungsklage ist notwendig, um einen Räumungstitel zu erhalten. Der Räumungstitel wiederum ist notwendig, um einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragen zu können.

2. Muss der Mieter die Wohnung nach einer Kündigung in jedem Falle räumen?
Der Räumungsanspruch des Vermieters setzt die Wirksamkeit einer zuvor ausgesprochenen Kündigung voraus. Ist die Kündigung unwirksam, kann der Mieter sich auch in einem gerichtlichen Räumungsverfahren erfolgreiche gegen den Räumungsanspruch zur Wehr setzen.

3. Welches Gericht ist bei einer Räumungsklage zuständig?
Die Räumungsklage ist in Bezug auf Wohnraum immer vor dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Stadt sich die Wohnung befindet, unabhängig vom Streitwert.
Bei einer Räumungsklage in Bezug auf eine Gewerbeeinheit entscheidet der Streitwert über die Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichts. Ab einem Streitwert von 5001,00 Euro ist das Landgericht anzurufen.

4. Welche Kosten entstehen bei einem Räumungsverfahren?
Die Kosten eines Räumungsverfahrens hängen von dem gerichtlich festzusetzenden Gegenstandswert ab. Der gerichtliche Gegenstandswert liegt in der Höhe der Kaltmiete eines Jahres.
Möchten Sie die exakten Kosten des Verfahrens wissen, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.

5. Wer trägt am Ende die Kosten des Verfahrens?
Der Vermieter als Kläger muss zunächst die Gerichtskosten auslegen, damit das Gericht überhaupt arbeitet. Diese Kosten werden am Ende dem Unterlegenen des Prozesses auferlegt, so dass im Erfolgsfall die Gerichtskosten vom Mieter zu begleichen sind.
Neben den Gerichtskosten muss der Mieter auch die entstandenen Anwaltskosten bezahlen, wenn die Räumungsklage des Vermieters erfolgreich war.

6. Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Die Dauer einer Räumungsklage hängt von vielen Faktoren ab und ist in keinem Gesetz abschließend geregelt.
Theoretisch kann ein Richter kurze Fristen setzen und dadurch das Verfahren forcieren.
Ein Versäumnisurteil, welches ergeht, wenn der Mieter nicht rechtzeitig auf die Räumungsklage reagiert, kann bereits nach einem Monat vorliegen.
Realistischer und in der Praxis häufiger sind Verfahrensdauern von 4 Monaten bis zu 6 Monaten. Diese Zeitspannen konnen aufgrund von umfangreichen Beweisaufnahmen und Zeugenvernehmungen zustande kommen.

Wir hoffen, unsere FAQ zur Räumungsklage konnten Ihnen weiterhelfen.

 

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