Anwalt Strafrecht Oberhausen Mülheim

Anwalt Berufung Strafverfahren Oberhausen Mülheim


Rechtsmittelverfahren der Berufung in Strafverfahren

Hierbei wird geprüft, ob Rechtsmittel gegen ein bereits ergangenes Urteil Erfolg versprechend sind.

Das Berufungsverfahren stellt eine erneute Tatsacheninstanz dar, d.h. sämtliche bereits in der ersten Instanz herangezogenen Beweismittel werden erneut gewürdigt. Das Berufungsgericht ist in seiner Entscheidung frei und nicht an die Entscheidung der ersten Instanz gebunden.

Für den Fall, dass nur der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung einlegt und nicht auch die Staatsanwaltschaft, gilt das Verbot der Verschlechterung: das Berufungsurteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden.

Häufig mildern Richter Urteile in der Berufung deutlich ab, sei es weil sich das Prozessverhalten ändert oder weil die Beweisaufnahme zu einem anderen Ergebnis kommt. Auch die „Deal“-Bereitschaft ist höher in der 2. Instanz.

Gerne stehe ich Ihnen bei geplanter Durchführung der Berufung in Strafverfahren zur Verfügung.

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