Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg Oberhausen
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften, § 184b n. F. StGB
§ 184b StGB neue Fassung (In Kraft getreten am 01.07.2021)
hat eine wesentliche Strafverschärfung zur Folge und ist nun ein Verbrechenstatbestand. Eine Einstellung nach § 153 a StPO und die Erledigung im Strafbefehlsverfahren sind damit nun nicht mehr möglich.
Erstmal abwarten oder gleich einen Anwalt Kinderpornografie einschalten?
Unbedingt beachten: Auch beim Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornographie gilt, dass Sie keinesfalls eine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne sich vorher von einem im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, Sie haben als Beschuldigter immer das Recht zu Schweigen und die Aussage vollständig verweigern, wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, darf dies im Strafverfahren nicht zu Ihren Lasten berücksichtigt werden.
Gerade der Tatvorwurf des Besitzes oder Verbreitens kinderpornographischer Inhalte macht es aufgrund der hohen Strafdrohung unerlässlich, sofort nachdem eine Durchsuchung erfolgt ist oder die Polizei sich bei Ihnen gemeldet hat und Sie eine Vorladung zur Aussage erhalte haben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der spezielle langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandaten im Sexualstrafrecht besitzt.
Davon ist aus anwaltlicher Sicht dringend abzuraten!
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die oben beschriebene Strafverschärfung bei § 184 b StGB.
Eine öffentliche Hauptverhandlung ist damit nicht mehr vermeidbar.
Als Anwalt Kinderpornografie nahe Duisburg vertrete ich Sie auch u. a. am Amtsgericht Duisburg bestmöglich – dazu bin ich unter anderem in der Lage, weil ich mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Sexualstrafrecht gesammelt habe. Gemeinsam erörtern wir das jeweils notwendige weitere Prozedere und setzen so die fortwährend angepasste Strategie um.