Strafverteidiger Oberhausen

Allgemeines Strafrecht


Sie haben eine Vorladung erhalten? Fordert die Polizei Sie auf, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern? Oder hat Ihnen das Gericht eine Anklageschrift geschickt?

Allgemeines Strafrecht: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, wenn Ihnen einer der folgenden Tatvorwürfe gemacht wird:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsorgane; § 112 StGB
  • Falsche uneidliche Aussage; § 153 StGB
  • Falsche Verdächtigung; § 164 StGB
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; §§ 185, 186, 187 StGB
  • (Gefährliche) Körperverletzung; § 223, 224 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung; § 228 StGB
  • Nötigung; § 240 StGB
  • Bedrohung; § 241 StGB
  • (Besonders schwerer Fall des) Diebstahl; § 242, 243 StGB
  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; § 244 StGB
  • Unterschlagung; § 246 StGB
  • Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung; §§ 249, 252, 253, 255 StGB
  • Begünstigung, Hehlerei; §§ 257, 259 StGB
  • Betrug; § 263 StGB
  • Computerbetrug; 263 a StGB
  • Untreue; § 266 StGB
  • Urkundenfälschung; § 267 StGB
  • Sachbeschädigung; § 303 StGB

Wir werden Ihnen raten, zum Tatvorwurf zu schweigen. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwerfen dann nach einer ersten Aktenbesprechung mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Kontaktieren Sie mich gerne online zur Vereinbarung eines kostenfreien unverbindlichen Erstberatungstermins.


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