Das Thema Anwaltsvergütung


Keine Angst: Auch wenn ein Teil des schlechten Anwaltsimages dem Thema Anwaltsvergütung zuzuschreiben ist, werden Sie bei uns eine transparente Kostenstruktur vorfinden.

• Die Kosten der Vertretung nenne ich Ihnen im ersten Gespräch

• Gebührenvereinbarung statt teure Streitwertabrechnung

Was Sie vielleicht wissen:

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rechnet der
Rechtsanwalt (außer Strafrecht u. a.) im Regelfall seine Gebühren auf der Basis des so genannten Streit- oder Gebührenwerts ab.
Bei uns erhalten Sie bei hohen Streitwerten stets die Möglichkeit, über eine Gebührenvereinbarung Honorar einsparen zu können (leider ist dies bislang nur bei außergerichtlicher Vertretung möglich!)

Berechnen Sie einen Vorschuss?

Bei neuen Mandanten, bei einer Pauschalvereinbarung und in strafrechtlichen Mandaten zahlen unsere Mandanten in der Regel an uns einen Vorschuss von etwa 35 % der zu erwartenden Schlusssumme. Der Vorschuss wird natürlich von dieser Schlusssumme abgezogen.

Der Vorschuss versetzt uns in die Lage, mit der Arbeit sofort zu beginnen.