Kündigung Mietverhältnis

Arten einer Kündigung

Im Mietrecht sind drei unterschiedlichen Arten einer Kündigung des Mietverhältnisses zu unterscheiden:

  • die ordentliche fristgerechte Kündigung,
  • die außerordentliche fristgerechte Kündigung,
  • die außerordentliche fristlose Kündigung..

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann das Mietverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – also fristlos – gekündigt werden.

Soll eine außerordentliche fristlose Kündigung erklärt werden, muss nämlich ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn dieser Grund so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Das kann bei Vorliegen von schweren Pflichtverletzungen oder Zahlungsverzug der Fall sein.

Da eine Kündigung ein Mietverhältnis beenden soll, werden an ihre Wirksamkeit gewisse Voraussetzungen geknüpft.

Wir sprechen Kündigungen für Vermieter aus.