Scheidungsanwalt Duisburg

Rechtsanwalt Scheidung Duisburg Oberhausen


Ist eine Ehe gescheitert und besteht keine Bereitschaft mehr die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen, sollte eine Scheidung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Andernfalls können hohe Ausgleichsansprüche im Hinblick auf den Versorgungsausgleich und im Hinblick auf einen möglichen  Zugewinnausgleich entstehen.


Wichtig: Erkundigen Sie sich im Vorfeld über Möglichkeiten, die Verfahrenskosten gering zu halten und seien Sie skeptisch vor Versprechungen mancher “Online-Anbieter”. 

Was spart bei einer Scheidung wirklich Geld ein? Die Antwort: Eine kluge und effektive Strategie und Abwicklung. Nicht die Online-Scheidung.

Bei einer Scheidung ist es mein Ziel, effiziente und kostensparende, außergerichtliche Regelungen zu treffen – wir denken an Ihre Ressourcen!

Ein Scheidungsverfahren muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Ich vermeide unnötigen administrativen Aufwand, daher zahlen Sie bei mir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren.

Ich berate Sie als Rechtsanwalt Scheidung Duisburg gerne im Vorfeld und führe für Sie Ihr Scheidungsverfahren beim Familiengericht durch.

Ihr Vorteile:

✔ Erfahrener Scheidungsanwalt

✔ Zuverlässige Kostenprognose vor Scheidungsbearbeitung

✔ Prüfung, ob und wie das Ehescheidungsverfahren weiter beschleunigt werden kann

✔ Individuelle Betreuung während des Ehescheidungsverfahrens

✔ Gewährleistung der Mindestgebühren für das Ehescheidungsverfahren

 

Soweit Sie vor der Eheschließung oder während der Ehe eine notarielle Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner geschlossen haben, so ist diese unbedingt zum Termin mitzubringen!

Sollten Sie uns mit der Scheidungseinleitung beauftragen wollen, so bringen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde und bei minderjährigen gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunden mit. Diese Urkunden sind zwingend bei einem Scheidungsantrag dem Familiengericht vorzulegen.


Zur Erstberatung bitte nie zusammen erscheinen!

In der Erstberatung, in der neben den Formalien des Scheidungsverfahrens auch besprochen wird, welche wirtschaftlichen Folgen die Scheidung für Sie hat, ist eine gemeinsame Beratung nicht möglich.
Zumindest das Erstgespräch  findet unter vier Augen und Ohren nur mit meinem Mandanten statt. Im späteren Verlauf kann der andere gern an den Tisch kommen, zum Verhandeln, aber formal als Gegner. Diese formale Stellung bedeutet ja nicht, dass man sich nicht freundlich begegnet und fair verhandelt.

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