Anwalt für Strafrecht Duisburg
Erfahrener und kompetenter Strafverteidiger Duisburg
Eine Vorladung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sorgt im ersten Moment oft für Verunsicherung und wirft beim Betroffenen viele Fragen auf. Plötzlich sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren, gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Für Gewerbetreibende kann der Ausgang eines solchen Verfahrens entscheidenden Einfluss auf die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit haben. Ein guter Grund, sich erfahrenen und verlässlichen Beistands zu versichern.
Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht Duisburg setze ich mich seit 25 Jahren mit kluger Strategie und Fingerspitzengefühl für die rechtlichen Interessen meiner Mandanten ein. Vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch und schildern Sie mir Ihren Fall – ich stehe Ihnen gern zur Seite.
Besser einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht Duisburg kontaktieren
Die Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt – ein Fehler kann also mitunter weitreichende Folgen für Sie und Ihr Gewerbe oder Ihren Arbeitsplatz haben. Dem Justizapparat ohne erfahrenen rechtlichen Beistand gegenüber zu treten, stellt die Beschuldigten oft schlechter. Denn: Ohne einen Strafverteidiger in Duisburg erhalten Sie meist nicht oder nur mit großer Verzögerung Akteneinsicht. Außerdem lässt sich eine aus Unwissenheit getroffene Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwalt nicht mehr aus der Welt schaffen und kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Beschuldigte werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung vorgeladen, um ihnen rechtliches Gehör zu gewähren. Doch Vorsicht ist geboten! Denn es gilt: Ihre Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Bevor ein Strafverteidiger zu Rate gezogen werden konnte, sollte von diesem Schweigerecht unbedingt Gebrauch gemacht werden. Der Grund liegt auf der Hand: Der mit einer Vernehmungssituation unerfahrene Beschuldigte steht geschulten Ermittlern gegenüber. Die Nachteile für Beschuldigte kann man sich leicht ausmalen. Für Zeugen gilt dasselbe. Wer als Zeuge zur Vernehmung geladen wurde, kann sie als Beschuldigter verlassen. Die Gefahr besteht insbesondere für solche Zeugen, gegen die die Polizei insgeheim einen Verdacht hat, dies aber noch nicht offenbart.
Der Strafverteidiger Duisburg sollte daher direkt nach dem Erhalt einer Vorladung Ihr erster Ansprechpartner sein; ganz gleich, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter geladen wurden. Speziell im Strafrecht ausgebildete und erfahrene Rechtsanwälte können die Umstände eines Ermittlungsverfahrens einschätzen und eine fundierte Beratung zum weiteren Vorgehen erteilen.
Beratungen und Besprechungen finden in angenehmer Atmosphäre im Tectrum Duisburg (Eingang Tec-Center), Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg, statt.