Anwalt Dinslaken Voerde Testament und ErbvertragEinzeltestament – gemeinschaftliches Testament – Erbvertrag

Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist jedoch oftmals von dem Erblasser oder den Ehegatten nicht gewünscht.

 

Dennoch haben nur etwa 22% der Bundesbürger ein Testament errichtet.
Grund hierfür mag sein, dass man sich zu Lebzeiten keine Gedanken darüber machen möchte.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch Errichtung eines Testaments nicht nur Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge nehmen können, sondern auch späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können.

Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen.
Dies birgt jedoch gewisse Risiken, sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit zwischen den Erben vorbestimmt.

Vorsorge schafft Familienfrieden

Wir helfen Ihnen, Formfehler und Zweideutigkeiten zu vermeiden und stellen sicher, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod auch beachtet werden müssen. So vermeiden Sie jahrelange Erbauseinandersetzungen. Wir besprechen mit Ihnen, ob es in Ihrem Interesse ist, bereits im Vorfeld ihre Familie einzubinden oder ob Sie Ihren letzten Willen geheim halten wollen. Beides ist möglich. Haben Sie Interesse an einer erweiterten Besprechung mit Ihren Angehörigen, so stehen wir als Ihre Anwälte hierfür zur Verfügung. Denn transparente Vorsorge ist am ehesten geeignet, den Familienfrieden über Ihren Tod hinaus zu sichern.

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