Mandatsanfrage einvernehmliche Scheidung


Unverbindliche Mandatsanfrage Scheidung – Scheidung direkt

Für den Fall, dass Sie mich derzeit nicht aufsuchen wollen oder können, besteht die Möglichkeit der Mandatsanfrage Scheidung.

Bedenken Sie bitte, dass Sie von Ihrem Ehepartner 1 Jahr getrennt leben müssen, damit der Scheidungsantrag wirksam eingereicht werden kann.

In etwa 4 – 6  Wochen vor diesem Termin sollte die Kontaktaufnahme erfolgen. Ich benötige für eine Mandatsanfrage von Ihnen zunächst Ihre Kantaktdaten, um Sie zu kontaktieren. Danach erhalten Sie ein Datenblatt zugesandt per Mail, welches Sie bitte so gut wie möglich ausfüllen.  Nach Rücksendung des Datenblattes kann ich die Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren als auch die Gerichtskosten berechnen und sehen, ob ggf. noch Beratungsbedarf besteht. Der Anwaltsvertrag kommt damit noch nicht zustande.

Mit der Mandatsanfrage einvernehmliche Scheidung wird kein Auftragsverhältnis begründet. Hierfür ist meine ausdrückliche schriftliche Annahme erfoderlich.

Mit der Anfrage enstehen natürlich für Sie keine Kosten.

Diese können Sie mir per Mail an die Mailadresse senden > info@kanzlei-duic.de


Bitte bedenken Sie aber, dass eine schnelle, einfache Scheidung nur dann sinnvoll ist, wenn Sie alle Folgen einer Ehescheidung für sich geregelt haben. Im Zweifel lassen Sie sich vorab von mir beraten, ob Folgesachen für Sie noch geklärt werden müssen. Das macht dann Sinn, wenn Sie Unterhalt fordern könnten, sorgerechtliche Fragen der gemeinsamen Kinder im Streit stehen oder das Vermögen noch geteilt werden muss. Hier berate ich Sie gerne und zeige Ihnen Wege auf, wie Sie dem Ziel eines Neuanfangs schnell näher kommen können.


Unverbindliche Mandatsanfrage Scheidung