Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung wird auch bei unkomplizierter Ehescheidung weiter gewährt
Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, einen Rechtsanwalt oder auch das Gericht zu bezahlen, kann Anspruch auf staatliche Unterstützung (Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung) bis hin zur Übernahme der gesamten Kosten haben.
Scheidungen können heftig ablaufen, es gibt viel Streitpotential. Dass in diesen Situationen jeder Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt einschalten kann und sollte steht außer Frage. Was aber gilt, wenn sich die Ehegatten einig sind, „nur“ geschieden werden zu wollen, und sich – unproblematisch und ohne Rechtsbeistand – bereits verständigt haben, wie es nach der Scheidung um Kinder und Finanzen bestellt sein soll?
Auch dann muss sich der Ehegatte, dem der Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zugestellt wird, nicht darauf verweisen lassen, er brauche keinen eigenen Rechtsanwalt. Er hat vielmehr das Recht, den Rat eines eigenen Rechtsanwalts einzuholen und sich im Scheidungsverfahren von diesem vertreten zu lassen. Denn die zu berücksichtigenden Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung sind zu komplex. Wenn kein Geld für einen eigenen Rechtsbeistand vorhanden ist, sind diese Kosten von der Staatskasse im Rahmen der Verfahrens-kostenhilfe zu tragen.
ANWALT FRANK DUIC OBERHAUSEN
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