Ich übernehme Verteidigungen als Pflichtverteidiger

Sollten Sie ein Aufforderungsschreiben eines Amts- oder Landgerichts zur Benennung eines Verteidigers erhalten haben, dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit mir auf und übersenden Sie mir das Schriftstück per E-Mail an info@kanzlei-duic.de Ich melde mich nach Mandatsübernahme beim Gericht für Sie als Verteidiger. Das Gericht ordnet mich dann regelmäßig als Pflichtverteidiger bei.

Eile ist bei Pflichtverteidigerbestellung geboten!

Das Gericht setzt Ihnen in der Begleitverfügung oft eine sehr kurze Frist. Halten Sie diese bitte ein, um unkalkulierbaren Folgen vorzubeugen.

Reagieren Sie auf das gerichtliche Schreiben nicht oder zu spät, bestellt das Gericht Ihnen selbst einen Verteidiger. Betrachten Sie das keinesfalls als besondere Serviceleistung der Justiz. Ihnen wird dann selten ein Rechtsanwalt beigeordnet, der kompetent und mit vollem Einsatz verteidigt, sondern eher jemand, der mit Staatsanwalt und Gericht gerne “kooperiert”.

Normalerweise ist es nämlich so, dass es bei jedem Gericht eine Liste von Rechtsanwälten gibt, die sich bereit erklären, allgemein Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Aus dieser Liste soll sodann ein Rechtsanwalt ausgewählt werden.

Diese Praxis wird von vielen Gerichten jedoch häufig nicht befolgt. So kommt es oftmals nicht zu einer gerechten Auswahl, sondern zu einer Beiordnung von einigen wenigen Rechtsanwälten. Die Gefahr bei solchen „Berufspflichtverteidigern“ ist jedoch, dass die Gefahr der ,,Beiordnungsprostitution“ latent ist. Es kann – und das liegt auf der Hand – nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rechtsanwälte in einem Prozess dem Gericht wenig entgegensetzen werden, um weiterhin Pflichtverteidigungen zu bekommen.

Sind Sie mit dem vom Gericht ausgewählten Verteidiger unzufrieden, ist es äußerst schwierig, dessen Beiordnung wieder aufheben zu lassen. Das heißt, Sie müssen womöglich das gesamte Verfahren mit einem Verteidiger bestreiten, dem Sie ggf. nicht vertrauen!


Verteidigungen als Pflichtverteidiger