Anlässlich einer Trennung und Scheidung sind die unterschiedlichsten Gesichtspunkte zu regeln.

In dieser Situation behindern oft die negativen Emotionen vernünftige und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen.

Verträge bei Trennung und Scheidung

Um langwierige, kostspielige und nervenaufreibende außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung als Verträge bei Trennung und Scheidung die Möglichkeit, im Vorfeld die Punkte zu regeln, die bei einer Trennung und Scheidung regelungsbedürftig sind:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • familienvermögensrechtliche Ausgleichsansprüche besonderer Art
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Regelung zu gemeinsamen Verbindlichkeiten
  • erbrechtliche Regelungen
  • Versorgungsausgleich
  • Zuweisung von Hausrat und Ehewohnung

Für jede individuelle Situation der Ehepartner und Kinder kann eine Vereinbarung getroffen werden, am besten während noch funktionierender Ehe oder die Eheleute noch miteinander sprechen können. Die Vereinbarung, die notariell zu beurkunden ist, hat dabei noch nicht zur Folge, dass die förmliche Ehescheidung vorprogrammiert ist. Es bietet sich für die Ehepartner damit auch die Chance, frei von bereits gelösten wirtschaftliche Fragen, Beziehungsprobleme unbelastet anzugehen. Ob es dann noch zu einer Scheidung kommt oder nicht, kann dann zunächst in den Hintergrund treten.

Mit unserer langjährigen Erfahrung vor allem auch beim Verhandeln und Abfassen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können wir umfassend beraten. Sie sollten auch nicht zögern, sich frühzeitig an uns zu wenden: Nur wer informiert ist, kann die richtigen Maßnahmen treffen.

Fehlvorstellungen sind dabei auch bereits bei der ersten Beratung auszuräumen:

  • Unterhaltszahlungen können nur eingeschränkt eine existentielle Absicherung darstellen
  • die gemeinsame Immobilie zu übernehmen ist nicht immer sinnvoll, auch wenn eine Veränderung damit verbunden ist
  • isolierte Regelungen zu Einzelfragen berücksichtigen nicht die Auswirkungen auf andere Regelungsbereiche
  • gerichtliche Auseinandersetzungen sind in der Regel kostenintensiver und belasten emotional
  • der Richter wird nicht immer den eigenen Erwartungen entsprechen

Besprechungstermin vereinbaren